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Ansteckende Krankheiten

 

Tritt bei einem Schüler oder in der Familie eine ansteckende Krankheit auf, z.B. Scharlach, Diphterie, Typhus, Ruhr, Kinderlähmung, Gehirnhautentzündung, offene Tuberkulose, Salmonellenerkrankungen oder übertragbare Hauterkrankungen, muss die Schule sofort verständigt werden, damit Maßnahmen zum Schutz der Mitschüler getroffen werden können. Der Schüler darf so lange nicht zur Schule kommen, bis eine schriftliche Bestätigung des Arztes vorliegt, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist. Hinsichtlich der Ansteckungsgefahr durch die Schweinegrippe bitten wir Sie, bei Anzeichen einer Infektion rasch eine Diagnose durch den Arzt einzuholen und ebenfalls die Schule sofort zu verständigen.

 

Bücher

 

Jedes Jahr werden neue lehrmittelfreie Schulbücher angeschafft, um alte und unbrauchbar gewordene Bücher zu ersetzen. Sie müssen  wieder lange Zeit halten. Bitte helfen Sie mit, dass die Schulbücher pfleglich behandelt werden und haben Sie Verständnis dafür, dass verschmutzte und stark beschädigte Bücher von Ihnen ersetzt werden müssen.

 

Computerraum

 

Wir verfügen an der Schule über zwei Computerräume. So können auch Lernprogramme eingesetzt und die sinnvolle Nutzung des Internet ermöglicht werden. Bitte achten Sie zu Hause darauf, welche Seiten Ihre Kinder im Internet nutzen und besonders, dass sie nicht unbedacht persönliche Informationen preisgeben.

 

Entschuldigung bei Verhinderung am Schulbesuch

 

Wir nehmen die Obhutspflicht für unsere Kinder sehr ernst. Daher ist es unbedingt notwendig, dass Sie uns verständigen, wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen verhindert ist, am Unterricht teilzunehmen. Rufen Sie bitte noch vor Unterrichtsbeginn an, da wir bei jedem unentschuldigt fehlendem Kind sofort Nachforschungen anstellen müssen.

 

Geben Sie Ihrem Kind beim ersten Schulbesuch nach der Krankheit eine schriftliche Entschuldigung mit.

 

Handys, Walkman, Funkgeräte, Laser Pointer

 

Bei Verlust werden die Geräte nicht ersetzt. Handys müssen in der Schule ausgeschaltet sein. Bei Verstoß wird das Handy einbehalten und kann nur von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Das Nutzungsverbot für Handys und andere digitale Speichermedien ist seit dem Schuljahr 2006/07 verbindlich. Bitte achten Sie darauf, welche Filme und Bilder Ihre Kinder auf dem Handy oder anderen Geräten gespeichert haben.

 

Hausaufgaben

 

Durch die Hausaufgaben entstehen oftmals Konflikte in den Familien oder zwischen Elternhaus und Schule. Andererseits bieten Hausaufgaben den Eltern die Möglichkeit, Einblicke in die schulische Arbeit zu gewinnen, diese zu verfolgen und zu unterstützen. Hausaufgaben sollten einen zeitlichen Umfang von 30 - 60 Minuten in der Grundschule, von 60 - 90 Minuten in der Hauptschule nicht überschreiten, wobei das durchschnittliche Arbeitstempo eines Schülers als Maß dienen muss. Die Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht. Der dort gelernte Stoff wird wiederholt und vertieft.

 

Die Schüler sollten in der Lage sein, ihre Hausaufgaben selbständig zu erledigen. Die Schule erwartet von Ihnen als Eltern keine regelmäßige Mithilfe bei der Anfertigung der häuslichen Arbeiten, aber eine Kontrolle über die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten wird im Interesse Ihres Kindes dringend gewünscht.

 

Oftmals lassen sich Probleme mit den Hausaufgaben durch die Schaffung optimaler äußerer Bedingungen verringern.

 

Hier einige Tipps:

 

* Vermeiden Sie Störungen und Ablenkungen!

* Schaffen Sie einen geeigneten Arbeitsplatz!

* Der Schreibtisch muss ordentlich und übersichtlich sein!

* Geben Sie Denkanstöße und zeigen Sie Interesse, aber lassen Sie die Verantwortung über die Hausaufgabe bei   

   Ihrem Kind!

* Lassen Sie Ihr Kind seinen eigenen Rhythmus für die Hausaufgaben finden! Drängen Sie nicht!

 

Sollten Ihnen häufige Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben auffallen, dann nehmen Sie Kontakt mit der Lehrkraft auf. Sie können sicher sein, dass wir Lehrkräfte uns um die Lösung des Problems bemühen und uns über eine Zusammenarbeit mit Ihnen freuen.

 

Häufige Schwierigkeiten sind

 

* Ihr Kind weiß nicht, was es auf hat

* Ihr Kind kennt sich nicht aus

* Ihr Kind braucht zu lange

* Ihr Kind lässt sich ständig ablenken

* Ihr Kind lehnt Hausaufgaben in bestimmten Fächern ab

 

Läusebefall

 

Immer wieder treten an Schulen und Kindergärten Kopfläuse auf. Bitte beobachten Sie Ihr Kind daraufhin genau. Wenn Sie einen Läusebefall feststellen, informieren Sie umgehend die Schule. Behandeln Sie den Kopf mit den entsprechenden Mitteln. Waschen Sie Bettwäsche, Kleidung, Mützen und Kuscheltiere mit der höchstmöglichen Temperatur. Stecken Sie nicht waschbare Dinge in einen Plastiksack und verwahren diesen 3 Wochen an einem kühlen Ort. Halten Sie Ihr Kind an, Mützen und Schals nicht in die Garderobe zu hängen, sondern im Schulranzen zu verstauen. Nach einem Läusebefall ist der Schulbesuch nur mit einem ärztlichen Attest wieder möglich.

 

Lehrplan

 

Nach dem neuen Grundschul-Lehrplan sollen die Kinder zu mehr Eigenaktivität, individuellem Lernen und zur Selbständigkeit angeregt werden. Der Lehrplan trägt der allgemeinen Entwicklung Rechnung und hat längst gängige Unterrichtsmethoden und Unterrichtspraxen festgeschrieben. In der dritten und vierten Klasse ist der Fremdsprachenunterricht verpflichtend für alle Schüler. Mit dem Schuljahr 2006/07 wurde der überarbeitete Lehrplan für die Hauptschule zuletzt nun auch in der 9. Jahrgangsstufe umgesetzt. Für den qualifizierenden Hauptschulabschluss wurde die Aufgabenstellung der Prüfungen an den neukonzipierten Lehrplan angepasst. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).

 

Noten

 

Noten müssen laut Schulordnung erstellt werden. Daher finden Leistungserhebungen statt. Die Klassenlehrer stimmen sich ab und achten auf ein vergleichbares Niveau in allen Klassenstufen. Schüler im ersten Schuljahr erhalten Zeugnisse mit ausführlichen Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Noten.

 

Erst im Jahreszeugnis der 2. Klasse bekommen die Kinder ihre ersten Noten.

 

In der 4. Klasse gibt es kein Halbjahreszeugnis mehr. Alle Schüler erhalten im Mai ein Übertrittszeugnis mit der entsprechenden Schulempfehlung.

 

Gesonderte Informationen erhalten Sie auf dem Informationsabend für die Eltern von Schülern der 4. Klassen.

Sie werden dazu eingeladen.

 

Qualifizierender Hauptschulabschluss

 

In der neunten Klasse der Hauptschule sind zwei Abschlüsse möglich:

Erfolgreicher Hauptschulabschluss:

Ihn erhält, wer die neunte Klasse der Hauptschule bestanden hat. Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt wie zweimal Fünf).

 

Qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali):

Dafür muss man sich am Ende der neunten Klasse Hauptschule einer besonderen Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) unterziehen. Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Hauptschulabschluss. Die Teilnahme ist freiwillig.

 

Externe Teilnehmer an den Prüfungen zum qualifizierenden Hauptschulabschluss können sich im Februar an den zuständigen Hauptschulen anmelden. Jeder Prüfling muss sich dabei an der Hauptschule anmelden, in dessen Schulsprengel er wohnhaft ist.

 

Weitere Informationen dazu gibt es beim Bayerischen Kultusministerium.

 

Unterrichtszeiten

 

 

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Schulberatung

 

Die Schulberatung in Bayern bietet Schülern, Eltern und Lehrern qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen:

 

   * Beratungslehrkräfte

   * Schulpsychologen

   * Die neun regionalen staatlichen Schulberatungsstellen

Mehr Informationen: http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/index.asp

 

Schulpsychologin

                      

Schulpsychologischer Dienst im Landkreis Forchheim

Frau Doroté Heil

Grund- und Mittelschule Heroldsbach

Schulstraße 1

91336 Heroldsbach

09190/928490

 

 

Unfallversicherung

 

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt ein, wenn Ihr Kind beim Schulbesuch, bei Schulveranstaltungen oder auf dem Schulweg zu Schaden kommt. Die Schule muss den Unfall der Versicherung rasch melden, daher ist es wichtig, dass ein Unfall umgehend der Klassenlehrkraft mitgeteilt wird. Auch der behandelnde Arzt muss darüber informiert werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt.

 

Zeugnisse

 

Ausgabe der Zwischenberichte für die 4. Jahrgangsstufe:

 

Ausgabe der Zwischenzeugnisse: 11.02.11 (nicht für die 4. Jahrgangsstufe)

 

Ausgabe der Übertrittszeugnisse: 02.05.11

 

Ausgabe der Jahreszeugnisse: 29.07.11

 

Zusammenarbeit

 

Ein entscheidender Punkt in der schulischen Arbeit ist das Zusammenwirken mit den Eltern. Bitte bringen Sie Ihre Ideen, Ihre besonderen Fähigkeiten in die Schule ein oder nehmen Sie einfach am Schulleben teil. Wir freuen uns darüber.

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