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Haftungsausschluss

“So wie in der Antike gelegentlich Briefträger geköpft wurden, wenn sie unangenehme Nachrichten brachten, und so wie in England auch die Drucker und die Zeitungsverkäufer für den Inhalt der Gazetten haftbar gemacht werden können, so hat das Landgericht Hamburg mit seinem berühmten Urteil vom 12.5.1998 die aberwitzige Situation geschaffen, dass man in Deutschland bis ins dritte und vierte Glied für alles, was auf einer fremden Website steht, zur Rechenschaft gezogen werden kann, sobald man einen Link dorthin legt. Es sei denn, man distanziert sich ausdrücklich von den Seiten, auf die verwiesen wird - was hiermit geschieht. Bald wird es dahin kommen, dass die Hersteller von Fernrohren für alles verantwortlich sind, was die Menschen mit ihren Fernrohren betrachten.“

(Quelle: www.mueller-ullrich.com/fundbuero.html)