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Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für die Jahrgangsstufe 7 des Mittlere-Reife-Zuges der Hauptschule sind erfüllt, wenn im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 die Durchschnittsnote 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht ist. Die Eltern, sind frühzeitig über die Möglichkeit des Zugangs zum M-Zug zu informieren. Darüber hinaus kann die Lehrerkonferenz auf Wunsch der Erziehungsberechtigten den Zugang auch bei einer Durchschnittsnote von 3,00 und in geeigneten Fällen auch darüber zulassen, wenn der Schüler auf Grund seines gesamten Lern- und Arbeitsverhaltens Aussicht hat, den mittleren Schulabschluss zu erwerben.
Die Zugangsvoraussetzungen in die Jahrgangsstufen 8 und 9 des Mittlere-Reife-Zuges der Hauptschule sind erfüllt, wenn im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 bzw. 8 die Durchschnittsnote 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht ist. Darüber hinaus kann die Lehrerkonferenz auf Antrag der Erziehungsberechtigten den Zugang auch bei einer Durchschnittsnote von 2,66 und in geeigneten Fällen auch darüber zulassen, wenn der Schüler auf Grund seines gesamten Lern- und Arbeitsverhaltens Aussicht hat, den mittleren Schulabschluss zu erwerben. 
In die 10. Klasse des M-Zuges gelangen die Schüler der M9, wenn sie die Vorrückungsbestimmungen nach § 39 Abs. 9 und 10 erfüllt haben. Für die vorübergehend weiter bestehenden Freiwilligen 10. Klasse der Hauptschule und für den Einstieg in die M10 ohne vorherigen Besuch der M-Klasse oder von M-Kursen gelten die bisherigen Zugangsbestimmungen nach § 8 VSO.

Anforderungen

Grundlage für den Unterricht sind die Stundentafel und der Lehrplan für die Hauptschule. Die Themen und Lernbereiche sind die gleichen wie in den Regelklassen, das Anforderungsniveau orientiert sich jedoch am mittleren Schulabschluss und ist deutlich höher. Die Lerninhalte werden vertieft behandelt und ausgeweitet, die Schüler werden zu einem höheren Grad der Beherrschung der Lernziele geführt, der Grad der Selbstständigkeit der Schüler, die Komplexität der Aufgabenstellung, das Arbeitstempo sind höher, die Fehlerhäufigkeit ist geringer. In den 7., 8. und 9. Klassen des Mittlere-Reife-Zuges werden darüber hinaus jene Themen  Lernbereiche, die der Lehrplan der 10. Klasse wieder aufgreift und zum Gegenstand der Abschlussprüfung macht, besonders intensiv behandelt.
Der Mittlere-Reife-Zug ist also ein hauptschulspezifischer Weg zum mittleren Abschluss. Die Parallelität der Unterrichtsinhalte gewährleistet, dass das Modell offen ist für Späteinsteiger und dass bei Schwierigkeiten im Einzelfall zugleich auch der Wechsel in die Regelklasse jederzeit möglich ist.

 

Abschlüsse

Die Schüler des M-Zuges streben den mittleren Schulabschluss an. Sie erreichen ihn am Ende der Jahrgangsstufe 10 durch Teilnahme an der Abschlussprüfung nach § 37 bis 40 VSO (wie bisher in der Freiwilligen 10. Klasse). Auch das Fernprüfungsverfahren für spät einsteigende Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache wird unter den bisherigen Bedingungen weitergeführt.
Die Schülerinnen und Schüler der M9 haben die Möglichkeit, den qualifizierenden Hauptschulabschluss (Quali) zu erwerben. Sie nehmen dann an der besonderen Leistungsfeststellung teil. Um die Schüler der M-Klassen nicht zu benachteiligen, werden die Jahresfortgangsnoten, die auf einem höheren Anforderungsniveau erbracht wurden, in die Berechnung der Gesamtbewertung nicht einbezogen. Eine mögliche Einbeziehung der Jahresfortgangsnoten für den Fall, dass sich der Schüler dadurch verbessert, wird derzeit geprüft.

 

 

Klasse

Zugang aus Regelklasse

Fächer

Notendurchschnitt

Bedingungen

M7

Zwischenzeugnis Jahrgangsstufe 6

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch

2,66 oder besser

Antrag der Erziehungsberechtigten

 

 

 

3,00 oder schlechter

a) Antrag der Erziehungsberechtigten

 

b)Aufnahmeprüfung der aufnehmenden Schule

 

 

 

 

 

M8/M9

Zwischenzeugnis Jahrgangsstufe 7 oder

Jahrgangsstufe 8

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch

2,33 oder besser

Antrag der Erziehungsberechtigten

 

 

 

2,66 oder schlechter

a) Antrag der Erziehungsberechtigten

 

b)Aufnahmeprüfung der aufnehmenden Schule

 

 

 

 

 

M10

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch

2,33 oder besser

Antrag der Erziehungsberechtigten

 

 

 

2,66 oder schlechter

a) Antrag der Erziehungsberechtigten

 

b)Aufnahmeprüfung der aufnehmenden Schule

Neue Aufnahmebedingungen für den M-Zug